Barrierefreiheits-
erklärung

Allgemeine Beschreibung

Die Website der Park Service Hüfner stellt umfassende Informationen zu den von Ihr bewirtschafteten Parkraumflächen zur Verfügung. Besucher finden hier unsere betreuten Standorte, Öffnungszeiten, Parktarife, Zahlungsfunktionen, erweiterte Ortsangaben, Hinweise zur Barrierefreiheit, sowie aktuelle Veranstaltungen an den jeweiligen Standorten. Darüber hinaus ist die Seite Anlaufstelle für Interessenten, welche sich über das Unternehmen auch in seiner Rolle als Investor oder Berater informieren möchten.

Information zum Anbieter

Park Service Hüfner GmbH + Co. KG
Vaihinger Markt 22
70563 Stuttgart

Telefon: +49 711 737315-0
E-Mail: info@psh.de

Anforderungen, Stand der Vereinbarkeit und Umsetzung

Die Website erfüllt die Anforderungen der Verordnung zum Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG-VO). Dabei wurden die nachfolgend genannten Normen und Richtlinien zugrunde gelegt:

  • Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549, Version 3.2.1
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.1, Stufen A und AA

Wir sind intern und mit unseren Kunden stetig im Austausch, um die Barrierefreiheit und das Nutzungserleben mit der Website zu verbessern.

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie:

  • Informationen zur Umsetzung wünschen
  • Barrieren feststellen
  • etwas nicht verstehen, bedienen oder wahrnehmen können
  • Informationen in barrierefreier Form benötigen

Wir bemühen uns um schnelle Abhilfe. Kontaktieren Sie uns bitte über:
E-Mail: info@psh.de

Bekannte Einschränkungen durch Drittanbieter

Buchungsstrecke Dauerstellplatz

Die Anmietung eines Dauerstellplatzes an einer unserer Parkraumstandorte erfolgt über eine eingebettete Buchungslösung unseres Partners DigiPark.

Aktuell sind wesentliche Funktionen dieser Buchungsplattform nicht vollständig barrierefrei nutzbar.

Sollten Sie beim Buchungsprozess für sich auf Barrieren stoßen oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Telefon: +49 711 737315-0
E-Mail: info@psh.de

Schlichtung

Bei Streitigkeiten zur Barrierefreiheit können Verbraucher*innen und anerkannte Verbände ein Schlichtungsverfahren beantragen. Zuständig ist:

Schlichtungsstelle nach § 16 BGG

Bitte wenden Sie sich zuerst an uns, bevor Sie ein formelles Verfahren einleiten.

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