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Keine Parkplatzsuche mehr, ein monatlicher, günstiger Festpreis – langfristig mieten lohnt sich: Nutzen Sie unsere unbefristeten Mietverträge für Dauerparker! Auch zu weiteren attraktiven Angeboten beraten wir Sie gerne.

Ein Anfrageformular zum Download und weitere Details zu verfügbaren Dauerparkplätzen finden Sie auf der jeweiligen Standortseite. Für weitere Fragen verwenden Sie bitte unser Kontaktformular.

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Fragen
und Antworten

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Dauerparker.

Ab wann kann ich kündigen? Wie lautet die Kündigungsfrist?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate, es kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Wird mir ein bestimmter Stellplatz zugewiesen?

Nein, außer es werden zugewiesene Stellplätze mit höherem Tarif angeboten.

Wann kann ein Mietverhältnis beginnen?

Der Vertragsbeginn ist nur zum 1. des Monats möglich.

Ist es möglich einen Stellplatz für mein Motorrad zu mieten?

Nein, aus Sicherheitsgründen ist die Vermietung von Motorrad-Stellplätzen nicht möglich.

Kann ich mein abgemeldetes KFZ im Parkhaus abstellen?

Nein, das Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen ist nicht gestattet und laut AGB untersagt.

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